Das Stichwort heißt “Parallelgesellschaft” (das, was sie den Islamgemeinschaften so gern vorwerfen):
“Sogar das seit 2006 geltende Antidiskriminierungsgesetz greift nicht in den Diözesen und Landeskirchen, bei Caritas und Diakonischem Werk. (…)
Tatsächlich beneiden inzwischen auch die privaten Arbeitgeber die Kirchen wegen ihrer Sonderrechte – vor allem die Einschränkung bei der betrieblichen Mitbestimmung weckt Begehrlichkeiten. So dürfen die Arbeitnehmer im Dienst der Glaubensgemeinschaften keine Betriebsräte wählen, sondern lediglich sogenannte “kirchliche Mitarbeitervertreter” – und die haben in etwa so viele Rechte wie Schülersprecher.”
Via Spiegel-Online.

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