Reisebüro Y im Lehrauftrag

Wir haben ja bald einen neuen Wehrbeauftragten, den die Friedenspartei FDP stellt, und der sich als erste Amtshandlung offenbar das Thema Imagepflege auf die Standarte geschrieben hat.

Passenderweise kommt der wissenschaftliche Dienst des Bundestages just in dem Moment mit einem Querschuss um die Ecke. Gerklärt werden sollte die Frage, ob die Bundeswehr Informationsveranstaltungen für Schüler an den Schulen anbieten darf. Sie darf, natürlich nur unter unbarmherziger Kontrolle der Schulleitung:

Die Bundeswehr darf zwar grundsätzlich Informationsveranstaltungen für Schüler anbieten. Deren Leitung muss jedoch in den Händen der Schulen bleiben. Und die müssen darauf achten, dass der Nachwuchs ausgewogen und neutral informiert wird.

Ich kann mir schon vorstellen, wie fabelhaft diese Kontrollinstanz funktioniert. Und an der Unabhängigkeit und Neutralität unserer Truppe besteht natürlich auch kein Zweifel, der das Wohl unserer Jugend so sehr am Herzen liegt. Und wenn sich dann doch einige verweichlichte Drückeberger weigern, bei dieser lächerlichen bedenklichen Roadshow mitzumachen – dann wird das Recruitment einfach in einen kleinen Bildungskontext verpackt:

“Deckt sich der konkrete Vortrag eines Vertreters der Bundeswehr mit dem Lehrplan, z.B. im Fach Staatskunde, ist der Unterricht anwesenheitspflichtig”, heißt es in der Expertise.

Heißt das Fach wirklich “Staatskunde”? Cool, sie haben einfach den “-bürger-” rausgestrichen und schon ergibt sich ein schlüssiges Bild. In einem tollen Land leben wir hier, ehrlich! m(

Via TAZ

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