Zugegeben – der Titel dieses Beitrags ist etwas irreführend gewählt. Das Buch, um das es hier geht, ist entgegen verbreiteter Annahmen nicht verboten. Die Verwertungsrechte an Adolf Hitlers “Mein Kampf” liegen beim Freistaat Bayern, der es wahlweise aus dem Vermögen Adolf Hitlers bzw. von dem liquidierten Franz-Eher-Verlag übernommen hat.
Der Freistaat hat jedoch seit 1945 keinen Gebrauch von seinem Verwertungsrecht und Hitlers Buch somit jahrzehntelang für den Normalbürger unzugänglich gemacht. In dem achtbaren Bestreben, die Deutschen vor Hitlers Propaganda zu schützen, hat man allerdings versäumt, das Buch zu “entmystifizieren” wie es so schön heißt. Natürlich kann man das Buch dank Internet bereits seit geraumer Zeit lesen, wenn man das denn möchte und die notwendige Geduld mitbringt. Dann wer schon einmal versucht hat, mehrere Kapitel des Buchs zu lesen, wird schnell feststellen, dass man dazu eine gehörige Portion Durchhaltevermögen braucht: verschwurbelte Sprache, unzählige Wiederholungen – selbst geschichtlich interessierte Menschen werden der Lektüre schnell überdrüssig.
Im April 2015, zum 70. Todestags Hitlers, wird das Buch gemeinfrei und darf verlegt werden, ohne dass der Freistaat Bayern dies genehmigen muss. Jener beginnt nun wild mit seinen amtlichen Armen zu rudern und bemüht sich, die kommerzielle Ausbeutung des Buchs durch die Herausgabe einer kommentierten Fassung einzudämmen. Eine gute Idee an sich, nur leider kommt sie einige Jahzehnte zu spät.

